VORGEFERTIGTER BETON (System 2+)

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Erfahren Sie mehr über die CE-Kennzeichnungsanforderungen für Betonfertigteile (System 2+)

Für Betonfertigteile wie Balken, Stützmauern, Wandplatten

Balken

Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung „TRAVELLETS

Ab dem 1. Januar 2011 ist die Verwendung von TRAVELLETTEN FÜR PLATTEN in Bauwerken nur noch möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung tragen. Dies entspricht der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle Deckenbalken. Sowohl vorgespannte als auch Fachwerkbalken! Unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art. Solange sie der harmonisierten europäischen Norm EN 15037-1:2008 entsprechen. Norm für die Verwendung von Betonfertigteilen – Fachwerkdecken“, die am 1. Januar 2010 in Kraft trat und seit dem 1. Januar 2011 verbindlich ist. Das für die CE-Kennzeichnung vorgesehene Bescheinigungs- und Konformitätssystem ist 2+, das die Prüfung und Ausstellung einer Bescheinigung durch eine benannte Stelle vorsieht.

STÜTZMAUERN

Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung „VERSTÄRKUNGSWÄNDE

Ab dem 1. Januar 2011 ist die Verwendung von VORGEFERTIGTEN BETON-VERSTÄRKUNGSWÄNDEN in Bauwerken nur noch möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung tragen. Dies entspricht der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Ab dem 1. Juli 2013, mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 305/2011 „CPR“ (Bauprodukteverordnung) – die die Richtlinie 89/106/EWG „BPR“ aufhebt – wird die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung erneut bekräftigt, die Leistungserklärung DoP wird obligatorisch und ersetzt die bereits in der Richtlinie 89/106 vorgesehene Konformitätserklärung. Dies gilt für alle VORGEFERTIGTEN BETONWÄNDE, sofern sie unter die harmonisierte europäische Norm EN 15258:2008 über die Verwendung von „Betonfertigteilen – Stützmauern“ fallen, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten und ab dem 1. Januar 2011 verbindlich ist.

WANDPANELE

CE-Kennzeichnungspflicht „WANDPLATTEN“ Die Norm betrifft vorgefertigte Wandelemente aus Normal- oder Leichtbeton, die für den Einsatz in Außenwänden und/oder Trennwänden bestimmt sind. Ab dem 1. Mai 2010 ist die Verwendung von WANDPLATTEN in Bauwerken nur noch möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“ tragen, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle Wandplatten und doppelschaligen Platten, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art, sofern sie der harmonisierten europäischen Norm EN 14992:2007 über die Verwendung von „Betonfertigteilen – Wandplatten“ entsprechen, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten und seit dem 1. Mai 2010 verbindlich ist.

FUNDAMENTSOCKEL

CE-Kennzeichnungspflicht „PLINTS FOR FOUNDATION“ Die Norm legt die Anforderungen an vorgefertigte Gründungselemente aus Stahlbeton für Bauwerke gemäß UNI EN 14992:2007 fest. Die Norm behandelt auch die Terminologie, die Leistungskriterien, die Toleranzen, die physikalischen Eigenschaften und die besonderen Aspekte in Bezug auf Transport und Einbau. Ab dem 1. Januar 2009 ist die Verwendung von Fundamentsockeln in Bauwerken nur noch möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“ tragen, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle Fundamentsockel, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art, sofern sie der harmonisierten europäischen Norm UNI EN 14991:2007 über die Verwendung von „Betonfertigteilen – Fundamentsockeln“ entsprechen, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist und seit dem 1. Januar 2009 verbindlich ist

TREPPEN

CE-Kennzeichnungspflicht „TREPPEN“ Die Norm enthält Festlegungen zu Werkstoffen, Herstellung, Eigenschaften, Anforderungen und Prüfverfahren für monolithische Betonfertigteiltreppen und Betonfertigteile (z. B. einzelne Stufen), die zur Herstellung von Stahl- und/oder Spannbetontreppen verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2009 dürfen Treppen nur noch verwendet werden, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/196/EWG „Bauprodukte“ versehen sind, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle Treppen, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art, sofern sie der harmonisierten europäischen Norm EN 14843:2007 über die Verwendung von „Betonfertigteilen – Treppen“ entsprechen, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten und seit dem 1. Januar 2009 verbindlich ist.

BETON-FERTIGGARAGEN

CE-Kennzeichnungspflicht „VORGEFERTIGTE GARAGEN AUS BETON“ Die Norm legt die Anforderungen an Garagen aus Stahlbeton fest, die aus monolithischen Elementen oder aus einzelnen Elementen in voller Größe bestehen. Ab dem 1. März 2008 ist die Verwendung von Fertiggaragen aus Beton in Bauwerken nur noch möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“ tragen, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle Betonfertigteilgaragen, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art, sofern sie der harmonisierten europäischen Norm EN 13978-1:2005 über die Verwendung von „Betonfertigteilen – Betonfertigteilgaragen“ entsprechen, die am 1. März 2006 in Kraft getreten und seit dem 1. März 2008 verbindlich ist.

BOX-ELEMENTE (*)

CE-Kennzeichnungspflicht „SCATOLAR ELEMENTS“ Die Norm betrifft kastenförmige Elemente mit rechteckigem Querschnitt und verschiedenen Abmessungen, die im Allgemeinen für den Bau von unterirdischen Rohrleitungen verwendet und im Allgemeinen im Werk aus Normal- oder Leichtbeton hergestellt werden. Sie gilt weder für Elemente aus Porenbeton noch für vorgefertigte bewehrte Elemente aus Leichtbeton mit einer offenen Struktur. Ab dem 1. Januar 2011 ist die Verwendung von GEFORMTEN ELEMENTE in Bauwerken nur noch möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“ tragen, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle kastenförmigen Elemente, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art, sofern sie der harmonisierten europäischen Norm EN 14844:2008 über die Verwendung von Betonfertigteilen – kastenförmige Elemente“ entsprechen, die am 1. August 2009 in Kraft getreten und ab dem 1. August 2010 verbindlich ist.

BRÜCKENTRÄGER

CE-Kennzeichnungspflicht „BRÜCKENTRÄGER“ Die Norm betrifft vorgefertigte, werkseitig hergestellte Stahl- und Spannbetonbauteile, die für den Bau von Straßen-, Eisenbahn- und Fußgängerbrücken bestimmt sind. Ab dem 1. Februar 2009 ist die Verwendung von BRÜCKENTRÄGERN in Bauwerken nur noch möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“ tragen, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle BRÜCKENTRÄGER, sofern sie unter die harmonisierte europäische Norm EN 15050:2007 über die Verwendung von „Betonfertigteilen – Brückenträger“ fallen, die am 1. Februar 2008 in Kraft getreten ist und seit dem 1. Februar 2009 verbindlich ist.

ELEMENTE DER BODENPLATTE (*)

Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung „ELEMENTE DER BODENPLATTE“ Ab dem 1. Januar 2011 ist die Verwendung von SLABENPLATTEN (PREDALLES) in Bauwerken nur noch möglich, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“ versehen sind, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle Bodenplattenelemente (Predalles), unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art, sofern sie von der harmonisierten europäischen Norm EN 13747:2010 über die Verwendung von „Betonprodukten – Bodenplattenelemente (Predalles)“ abgedeckt werden, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist und ab dem 1. August 2011 verbindlich ist.

HOHLKÖRPERPLATTEN (*)

CE-Kennzeichnungspflicht „Hohlkörperplatten“ Die Norm legt die grundlegenden Anforderungen und Leistungskriterien für vorgefertigte Hohlkörperplatten aus Stahl- oder Spannbeton fest. Die Norm befasst sich auch mit Terminologien, Toleranzen und physikalischen Eigenschaften, Prüfverfahren und besonderen Aspekten in Bezug auf Transport und Bau. Die Norm enthält auch Kriterien für die CE-Kennzeichnung von Produkten. Ab dem 1. Dezember 2010 ist die Verwendung von ALVEOLAR SHEETS in Bauwerken nur noch möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“ tragen, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle Hohlkörperplatten, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art, sofern sie der harmonisierten europäischen Norm EN 1168:2009 über die Verwendung von „Betonprodukten – Hohlkörperplatten“ entsprechen, die am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist und seit dem 1. Dezember 2010 verbindlich ist.

LINEARE STRUKTURELEMENTE (BALKEN UND STÜTZEN)

CE-Kennzeichnungspflicht „LINEAR STRUCTURAL ELEMENTS“ Die Norm legt die Anforderungen, die grundlegenden Leistungskriterien und die Konformitätsbewertung von linearen Fertigteilen aus Stahl- oder Spannbeton fest, die beim Bau von Hoch- und Tiefbauwerken, mit Ausnahme von Brücken, verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2008 ist die Verwendung von linearen Strukturelementen in Bauwerken nur noch möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“ tragen, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle linearen Strukturelemente, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art, sofern sie unter die harmonisierte europäische Norm EN 13225:2006 über die Verwendung von „Betonprodukten – lineare Strukturelemente“ fallen, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist und ab dem 1. Januar 2008 verbindlich ist.

GERIPPTE BODENELEMENTE (Π-BALKEN)

CE-Kennzeichnungspflicht „GERIPPTE ELEMENTE FÜR PLATTEN“ Die Norm legt die Anforderungen, die grundlegenden Leistungskriterien und die Konformitätsbewertung von vorgefertigten gerippten Elementen aus Stahl- oder Spannbeton fest, die für Bodenbeläge oder Bedachungen verwendet werden. Ab dem 1. März 2009 ist die Verwendung von NBRED ELEMENTS FOR SLABS in Bauwerken nur möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“ tragen, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle Rippendeckenelemente, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art, sofern sie der harmonisierten europäischen Norm EN 13224:2007 über die Verwendung von „Betonfertigteilen – Rippendeckenelementen“ entsprechen, die am 1. März 2008 in Kraft getreten und seit dem 1. März 2009 verbindlich ist.

SPEZIALELEMENTE FÜR BEDACHUNGEN (*)

CE-Kennzeichnungspflicht „BESONDERE BEDACHUNGSELEMENTE“ Die Norm legt die Anforderungen, die grundlegenden Leistungskriterien und die Konformitätsbewertung von speziellen vorgefertigten Elementen für Bedachungen aus Stahl- oder Spannbeton fest, die beim Bau von Gebäuden mit oder ohne Trennfunktion in Bezug auf den Feuerwiderstand verwendet werden. Die Norm behandelt auch die Terminologie, die Toleranzen, die physikalischen Eigenschaften, die Prüfverfahren und die Aspekte des Transports und der Konstruktion. Ab dem 1. Mai 2011 ist die Verwendung von BESONDEREN DECKEN in Bauwerken nur noch möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“ tragen, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle speziellen Dachelemente, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art, sofern sie unter die harmonisierte europäische Norm EN 13693:2009 über die Verwendung von „Betonfertigteilen – spezielle Dachelemente“ fallen, die am 1. Mai 2010 in Kraft getreten ist und seit dem 1. Mai 2011 verbindlich ist.

PLATTEN FÜR DIE PFLASTERUNG VON STÄLLEN

CE-Kennzeichnungspflicht „PLATTEN FÜR STALLFUSSBÖDEN“ Die Norm legt die Anforderungen an Platten aus Stahl- oder Spannbeton fest, die als Bodenbelag in Ställen verwendet werden. Die Norm befasst sich auch mit Aspekten der Konformitätsbewertung. Ab dem 1. Januar 2010 ist die Verwendung von STALLBODENPLATTEN nur noch möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“ tragen, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle kastenförmigen Elemente, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art, sofern sie von der harmonisierten europäischen Norm EN 12737:2007 über die Verwendung von Betonfertigteilen – kastenförmige Elemente“ abgedeckt werden, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und seit dem 1. Januar 2010 verbindlich ist.

GRÜNDUNGSPFÄHLE

Die Norm legt die Terminologie, die Anforderungen, die Leistungskriterien, die Prüfverfahren und die Konformitätsbewertung von Betonfertigteil-Fundamentpfählen fest, die in Fabriken hergestellt werden und für den Einsatz im Hoch- und Tiefbau bestimmt sind. Ab dem 1. August 2009 ist die Verwendung von Gründungspfählen in Bauwerken nur noch möglich, wenn sie die CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/106/EWG „Bauprodukte“ tragen, die in Italien durch das Präsidialdekret Nr. 246 vom 21.04.1993 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt wurde. Dies gilt für alle Gründungspfähle, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ihrer Art, sofern sie unter die harmonisierte europäische Norm EN 12794:2008 über die Verwendung von Betonfertigteilen – Gründungspfähle“ fallen, die am 1. August 2008 in Kraft getreten und seit dem 1. August 2009 verbindlich ist.

ANTENNEN UND MASTEN

MASTEN UND RÖHREN Masten sind schlanke, runde Konstruktionen aus Spannbeton, die fest mit dem Fundament verbunden sind. Der runde Querschnitt hat mehrere Vorteile: 1) gute Korrosionsbeständigkeit; 2) bessere Festigkeit und Haltbarkeit, da die vom Wind aufgebrachte Kraft gleichmäßig in alle Richtungen verteilt wird; 3) elektrische Sicherheit.

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