BODENBLÖCKE

Bodenplatten, für die die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist

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Nachstehend finden Sie eine Liste der Bodenplatten, für die eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, mit den entsprechenden europäischen Normen:

Betonsteine  EN 15037-2:2009+A1:2011
Ziegelsteine EN 15037-3:2009+A1:2011
Blöcke aus expandiertem Polystyrol EN 15037-4:2010+A1:2013
Leichte Blöcke für einfache Schalungen EN 15037-5:2013

BETONSTEINE - EN 15037:2011

Die Norm legt die grundlegenden Anforderungen und Leistungskriterien für Blöcke aus Normal- oder Leichtbeton fest, die in Verbindung mit vorgefertigten Betonbalken nach UNI EN 15037-1, mit oder ohne Ortbetonguss, für den Bau von Fußböden und Dachsystemen mit Balken und Blöcken verwendet werden.
Die Norm enthält auch Anforderungen für die CE-Kennzeichnung der Produkte. nt-Bereich

ZIEGELSTEINE - 15037:2011

Die Norm legt die grundlegenden Anforderungen und Leistungskriterien für Ziegelsteine fest, die in Verbindung mit Betonfertigteilträgern nach EN 15037-1, mit oder ohne Ortbetonguss, für den Bau von Decken und Dächern mit Trägern und Steinen verwendet werden.
Die Norm enthält auch Anforderungen für die CE-Kennzeichnung von Produkten.

POLYSTYROLBLÖCKE - 15037-4:2010

Die Norm legt die grundlegenden Anforderungen und Leistungskriterien für Blöcke aus expandiertem Polystyrol fest, die in Verbindung mit vorgefertigten Betonbalken nach EN 15037-1, mit oder ohne Ortbetonguss, für den Bau von Fußböden und Dachsystemen mit Balken und Blöcken verwendet werden.
Die Norm enthält auch Anforderungen für die CE-Kennzeichnung von Produkten.

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