GESTIONE RECLAMI E RICORSI

Hinweise zu Beschwerden und Einsprüchen

Mit dieser Erläuterung weisen wir sie auf Ihre Möglichkeiten der Beschwerde sowie des Einspruchs
gegen Entscheidungen der Zertifizierungsstelle von ABICert hin

1. Beschwerden zu Leistungen von ABICert
Sie sind mit den Leistungen von ABICert nicht zufrieden und wollen sich hierüber beschweren.
Senden Sie uns bitte hierzu ein Schreiben mit dem Gegenstand Ihrer Beschwerde z.Hd. der
Geschäftsführung. Sie können uns dieses auch als Fax oder E-mail zuleiten.
Sie erhalten eine Eingangbestätigung zu Ihrer Beschwerde. Im weiteren Verlauf werden wir ihre
Beschwerde untersuchen und ggf. Maßnahmen ergreifen, um der Beschwerde abzuhelfen oder Ihre
Beschwerde als ungerechtfertigt zurückweisen. Zum Abschluss des Verfahrens werden wir Sie über
den Verlauf, das Ergebnis sowie die getroffenen Maßnahmen informieren.
Das Personal, welches Gegenstand Ihrer Beschwerde ist, ist nicht mit der Bearbeitung der
Beschwerde befasst.

2. Beschwerden zu zertifizierten Unternehmen oder Personen
Sie sind mit dem Qualitätsmanagementsystem eines von uns zertifizierten Unternehmens nicht
einverstanden und wollen sich bei uns über das Unternehmen beschweren. Ihre Identität wird nicht an
das Unternehmen weitergegeben, wohl aber eine Schilderung des Vorgangs. ABICert übernimmt
keine Gewähr dafür, dass das betreffende Unternehmen aus der Schilderung des Zusammenhangs
nicht auf Ihre Identität Rückschlüsse ziehen kann.
Senden Sie und bitte hierzu ein Schreiben mit dem Gegenstand Ihrer Beschwerde z.Hd. der
Geschäftsführung. Sie können uns dieses auch als Fax oder E-mail zuleiten.
Sie erhalten eine Eingangbestätigung zu Ihrer Beschwerde. Im weiteren Verlauf werden wir Ihre
Beschwerde untersuchen indem wir Kontakt zu dem zertifizierten Unternehmen aufnehmen und den
Sachverhalt aufklären und ggf. Maßnahmen einfordern, um den Gegenstand der Beschwerde
abzuhelfen oder auch Ihre Beschwerde als ungerechtfertigt zurückweisen.
Zum Abschluss des Verfahrens werden wir Sie über den Verlauf, das Ergebnis sowie die getroffenen
Maßnahmen informieren. Sie erhalten jedoch keine Auskünfte zu den Gegebenheiten des
Unternehmens oder zu Ergebnissen von Audits o.ä.
Das Personal, welches Gegenstand Ihrer Beschwerde ist, ist nicht mit der Bearbeitung der
Beschwerde befasst.

3. Einspruch
Als Unternehmen, welches sich im Zertifizierungsverfahren befindet oder bereits über ein Zertifikat
verfügt, haben sie das Recht gegen Entscheidungen der Zertifizierungsstelle einzusprechen.
Aus einem Einspruch erwachsen Ihnen keine Nachteile.
Senden Sie und bitte hierzu ein Schreiben mit dem Gegenstand Ihrer Beschwerde z.Hd. Leitung
Zertifizierungsstelle. Sie können uns dieses auch als Fax oder E-mail zuleiten.
Sie erhalten eine Eingangbestätigung zu Ihrem Einspruch. Im weiteren Verlauf werden wir den
Vorgang untersuchen und ggf. Maßnahmen ergreifen, um dem Einspruch abzuhelfen oder Ihren
Einspruch als ungerechtfertigt zurückweisen. Zum Abschluss des Verfahrens werden wir Sie über den
Verlauf, das Ergebnis sowie die getroffenen Maßnahmen informieren.
Das Personal, welches die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat, ist nicht mit der Bearbeitung
Ihres Einspruchs befasst

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