CE-KENNZEICHNUNG VON STAHL- UND ALUMINIUMKONSTRUKTIONEN NACH EN 1090

EN1090 – 1: Die CE-Kennzeichnung von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen nach der Norm 1090 ist ab dem 1. Juli 2014 verpflichtend.

Verpflichtungen für Hersteller von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen

CE EN 1090-KENNZEICHNUNG. Ab diesem Zeitpunkt können diese Produkte nur noch in Verkehr gebracht werden, nachdem sie durch erste Typprüfungen charakterisiert wurden und eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) durchgeführt wurde.

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Anwendungsbereich der CE-KENNZEICHNUNG NACH EN 1090

Der Anwendungsbereich der EN 1090-1 ist sehr breit gefächert und umfasst Stahl- und Aluminiumbauteile, die in verschiedenen Arten von Bauwerken verwendet werden: Hallen, Rahmen für Wohn- oder Bürogebäude, Stahl- und Betonbrücken, Viadukte, Pylone, Stadien, große Ausstellungsräume.
Die Elemente können direkt in den Bauwerken verwendet oder nach dem Zusammenbau in diese eingebaut werden.
Die Norm gilt sowohl für die Serien- als auch für die Nicht-Serienproduktion.
Um die technischen Anforderungen je nach Komplexität der Bauteile zu differenzieren, führt die Norm vier Ausführungsklassen mit zunehmend strengeren technischen Anforderungen ein, von Klasse 1 für so genannte einfache Bauwerke mit mäßigen Risiken in Bezug auf mögliche Einstürze oder Ausfälle bis hin zu Klasse 4, die sich auf besonders komplexe Strukturen mit erheblichen Sicherheitsauswirkungen bezieht.

Die Anwendung der EN 1090-1

Das Verfahren für die Anbringung des CE-Zeichens auf Ihrem Produkt ist je nach Art und Verwendungszweck unterschiedlich.
Im Allgemeinen muss der Hersteller ein System der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) einführen und Prüfungen gemäß der einschlägigen harmonisierten Norm durchführen. Dieser Prozess muss dann von einer benannten Stelle zertifiziert werden.
Am Ende dieses Prozesses kann der Hersteller die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen.
Die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Stahlkonstruktionen nach EN 1090-1 besteht also aus:
– einer vom Hersteller ausgestellten Konformitätserklärung;
– einer Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle, die von der benannten Stelle ausgestellt wird.

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