ZERTIFIZIERUNG MIT ABICert

Wie funktioniert der Zertifizierungsprozess mit ABICert?

Mit der Zertifizierung erklärt ein unabhängiger Dritter mit hinreichender Zuverlässigkeit, dass ein bestimmtes Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitssystem den spezifischen Anforderungen der einschlägigen Normen entspricht. Gerade weil sie auf einer unparteiischen und kompetenten Bewertung durch eine dritte Partei beruht, schafft dieser Prozess Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei allen Beteiligten.

Der Zertifizierungsprozess

Der Zertifizierungsprozess gliedert sich in mehrere Phasen, die sich in einigen wenigen Stichpunkten zusammenfassen lassen. Es beginnt mit einem ersten Kontakt mit dem Kunden, der ein Angebot anfordert. Es geht weiter mit der Annahme des Angebots und der Unterzeichnung des Vertrags.
Der nächste Schritt ist die Planung des Zertifizierungsaudits. Dieses Audit besteht aus einer Analyse der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und einer Inspektion am Betriebsstandort, um die Prozesse der Produktrealisierung/Dienstleistungserbringung zu betrachten. Nur wenn das Audit ein positives Ergebnis liefert, stellt Abicert das Zertifikat aus.

Das Unternehmen

wird jährlich einem Überwachungsaudit unterzogen, mit dem Ziel

  • die Konformität des Systems zu gewährleisten;
  • die Umsetzung der durchzuführenden Korrekturmaßnahmen zu überprüfen.

Am Ende des dritten Jahres ab dem Datum der Zertifizierung wird dann ein ausführlicheres Erneuerungsaudit durchgeführt.

Im Detail:

Angebotsanfrage
Sie fragen die Zertifizierung nach den entsprechenden Darlegungsnormen (ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine Angabe zu Ihrer Tätigkeit, Anzahl der Mitarbeiter, Arbeitsorganisation (z.B. Schichten, Projekte) und etwaige Ausschlüsse Ihrer Tätigkeit.
Sie erhalten von uns ein Angebot mit einer genauen Angabe der Kosten innerhalb einer 3-jährigen
Zertifikatslaufzeit.

Beauftragung:
Hierzu senden Sie uns die letzte Seite des Angebotes rechtsverbindlich unterzeichnet zurück, gerne auch per Email.

Audit der Stufe 1:
Hierzu setzt sich der von uns beauftragte Auditor mit Ihnen in Verbindung. Im Stufe 1 Audit wird überprüft, ob die Zertifizierungsreife gegeben ist. Sie erhalten einen Bericht über das Audit der Stufe 1. Diesem können Sie entnehmen, ob das Audit der Stufe 2 durchgeführt werden kann.

Audit der Stufe 2:
Das Audit der Stufe 2 findet in jedem Fall in Ihrem Hause statt. Hier stellt der Auditor, i.d.R. derselbe wie im Stufe 1-Audit, vor Ort mit Ihnen gemeinsam fest, ob die Anforderungen zur Verleihung des Zertifikates erfüllt sind. Dazu erhalten Sie einen Auditplan, der den zeitlichen Ablauf der Auditierung vor Ort regelt.
Als Ergebnis des Audit erhalten Sie einen Bericht, der die Ergebnisse des Audits zusammenfasst und ggf. eine Empfehlung der Zertifizierung enthält.

Zertifizierungssausschuss:
Der Zertifizierungsausschuss prüft den Vorgang nochmals und entscheidet über die Vergabe des Zertifikates an Ihr Haus. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält Ihr Haus für 3 Jahre das für den auf der Urkunde festgehaltenen Geltungsbereich.

Überwachungsphase
Während der 3-jährigen Gültigkeit des Zertifikates wird Ihr Haus planmäßig noch zweimal besucht zur
Durchführung sog. Überwachungsaudits. Dabei überprüft der Auditor vor Ort, ob die Voraussetzungen, die zur Zertifikateserteilung geführt haben, so noch gültig sind. Das Ergebnis des Überwachungsaudits wird in einem Bericht festgehalten.

Kosten
Alle unsererseits zur erwartenden Kosten für das Zertifizierungsverfahren innerhalb von 3 Jahren sind im
Angebot aufgeführt. Hiervon ausgenommen sind nur die Kosten etwaiger Nachaudits, die ggf. notwendig
werden können (siehe hierzu Reglement von ABICert).

Erteilung und Aufrechterhaltung von Zertifikaten

Für das erfolgreiche Durchlaufen von Zertifizierungsverfahren erlauben wir uns außerdem auf Folgendes
hinzuweisen:

Erteilung von Zertifikaten
Das Zertifikat wird erteilt, wenn alle Anforderungen der zugrundeliegenden Darlegungsnorm erfüllt worden sind. Hierzu müssen, soweit vorhanden, alle Abweichungen geschlossen sein und die Korrekturmaßnahmen vom Auditor anerkannt werden.

Verweigerung von Zertifikaten
Werden Korrekturmaßnahmen, welche auf ein Audit der Stufe 2 folgen nicht innerhalb einer Frist von 3
Monaten durch den Auditor anerkannt, da diese nicht geeignet sind dem Abweichungstatbestand abzuhelfen, so wird die Zertifizierung verweigert. Eine Erteilung eines Zertifikates ist dann auch nach Schließung der Abweichung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Aufrechterhaltung
Überwachungsaudits dienen der Aufrechterhaltung erteilter Zertifizierungen. Ohne erfolgreich durchlaufene Überwachungsaudits ist eine Aufrechterhaltung einer Zertifizierung nicht möglich,

Aussetzung – Wiederherstellung
Die Aussetzung von gültigen Zertifikaten erfolgt, wenn ein Aussetzungsgrund vorliegt. Dies können u.a. nicht durchgeführte Überwachungsaudits, Beschwerden oder mangelhafte Ergebnisse von Überwachungsaudits sein. Ist der Grund der Aussetzung beseitigt, wird das Zertifikat wieder hergestellt.

Entzug der Zertifizierung
Wird eine Aussetzung nicht innerhalb der maximalen Frist von 6 Monaten beendet, wird das Zertifikat
entzogen.

Einschränkung des Geltungsbereiches
Eine Einschränkung erfolgt, wenn der Geltungsbereich des Zertifikates nicht mehr vom Managementsystem vollständig abgedeckt wird.

    GermanEnglish