bei der Europäischen Kommission unter der Nr. 1982, ermächtigt durch den Zentralen Technischen Dienst des Ministeriums für Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für produktive Tätigkeiten und dem Innenministerium, die Zertifizierung von Bauprodukten – Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (CE-Kennzeichnung) – auszustellen.
zugelassen von den Ministerien für Infrastruktur, Inneres und wirtschaftliche Entwicklung, angemeldet bei der EWG unter der Nr. 1982 für vorgefertigte Produkte, bituminöse Mischungen und Emulsionen, rezyklierte Zuschläge, Mauermörtel, Zusatzstoffe, Geotextilien und verwandte Produkte, Geokunststoffe mit Barrierefunktion, Kalk, Bitumen, Fenster und Türen, Heißlufterzeuger, Schornsteine, Stahl- und Aluminiumkonstruktionen, Holzkonstruktionen, bituminöse Mischungen, Oberflächenbehandlungen, flexible Membranen für die Abdichtung, Silikastaub für Beton, Fasern für Beton, Mauersteine, Bodenplatten, Holzwerkstoffe, Wärmedämmung, Qualifizierung von Schweißverfahren