ABICert geht davon aus, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, die Kompetenz, die Verantwortlichkeit, die Transparenz und die Vertraulichkeit aller Prozesse im Zusammenhang mit der Zertifizierungstätigkeit von grundlegender Bedeutung für die Zuverlässigkeit der durchgeführten Tätigkeiten und die Glaubwürdigkeit der ausgestellten Zertifizierungen sind.
Die Arbeitsweise der Zertifizierungsgremien und die Überwachung durch den Ausschuss zur Wahrung der Unparteilichkeit, in dem die verschiedenen interessierten Parteien vertreten sind, garantieren die Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung und die relative Unparteilichkeit.
Die Instrumente zur Gewährleistung der Unparteilichkeit der Stelle sind:
Verfahren und Anweisungen für die Verwaltung der Tätigkeiten, die im Laufe der Zeit überwacht und erforderlichenfalls überarbeitet werden, um ihre Angemessenheit zu gewährleisten;
Leitfäden, die in Übereinstimmung mit den für die Zertifizierungstätigkeiten geltenden internationalen Dokumenten erstellt werden und in denen die Kriterien für die Ermittlung von Synergien bei den Zertifizierungstätigkeiten, die Optimierung der Prozesse und die anwendbaren Rabatte festgelegt werden, um entsprechende Angebote zu erstellen;
Unabhängigkeit von Beratungsdiensten unter Einhaltung der einschlägigen Normen;
Kompetenz der Inspektoren und der Mitglieder der Beratungsgremien;
Unterzeichnung von Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und zur Abwesenheit von Interessenkonflikten durch das Personal;
Erteilung von Zertifizierungsentscheidungen auf der Grundlage objektiver Konformitätsnachweise, unabhängig von Einflüssen anderer Interessengruppen, wie z. B. Wirtschaftsverbände, Beratungsunternehmen, Konkurrenten der zu zertifizierenden Unternehmen, ..;
Analyse, Bewertung und Verringerung oder Beseitigung tatsächlicher oder potenzieller Bedrohungen der Unparteilichkeit gemäß einem geeigneten Risikobewertungsdokument für die Tätigkeit, das auf der Grundlage der potenziellen kritischen Punkte, die bei der Ausübung der Tätigkeit überprüft werden können, erstellt wird;
rechtzeitige Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen durch einen speziellen unabhängigen Ausschuss;
Überwachung der Tätigkeit durch den Ausschuss zur Wahrung der Unparteilichkeit als Vertreter der betroffenen Parteien.