VERWERTUNG VON METALLSCHROTT EU-VERORDNUNG 333

Seit dem 9. Oktober 2011

ist jeder, der Schrott verwertet, verpflichtet, ein Qualitätssicherungssystem zu haben.

Dieses System muss von einer akkreditierten Stelle gemäß der EU-Verordnung Nr. 333 vom 31.3.11, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L. 94/2 vom 8.4.11, zertifiziert werden.

ABICert bietet diesen Service mit fachkundigen Technikern auf diesem Gebiet an und stellt diese Zertifikate auf schnelle Weise aus.

Die Merkmale des ABICert-Zertifizierungsdienstes:

– die Kompetenz der Techniker;
– die praktische Betriebserfahrung;
– die Schnelligkeit der Ausstellung;
– die Zeit- und Geldersparnis.

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